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Welche Steuerklasse Wenn Ein Ehepartner Arbeitslos Ist?

Welche Steuerklasse Wenn Ein Ehepartner Arbeitslos Ist
Die richtige Steuerklassenkombination – Ein Ehepaar sollte im Hinblick auf das Arbeitslosengeld I folgende Steuerklassenkombination ins Auge fassen:

Der arbeitslose Ehepartner bekommt oder behält die Steuerklasse III. Dadurch erhält er ein höheres Arbeitslosengeld I.

Der arbeitende Ehepartner arbeitet auf Steuerklasse V.

Die Steuerklasse V führt zunächst zu einem höheren Steuerabzug. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erhält das Ehepaar aber die zuviel einbehaltenen Steuerabzugsbeträge der Steuerklasse V erstattet. Und das nach Steuerklasse III berechnete Arbeitslosengeld I bleibt unangetastet.

Welche Steuerklasse wenn mein Mann arbeitslos ist?

Arbeitslos und Verheiratet – Wer frühzeitig sich Gedanken über den Wechsel der Steuerklasse vor der Arbeitslosigkeit macht, kann am Ende mit mehr Arbeitslosengeld 1 rechnen. So funktionierts: Du nimmst die Steuerklasse 3, dein Ehegatte die Steuerklasse 5.

So hast du mehr Nettogehalt. Da die Höhe des Arbeitslosengeldes anhand des Nettogehalts errechnet wird, so bekommst du am Ende mehr Geld während der Arbeitslosigkeit. Wirst du überraschend arbeitslos, so kann der Wechsel schwieriger werden. Wenn du bereits arbeitslos bist, dann brauchst du eine Genehmigung der Arbeitsagentur.

Eine Genehmigung kriegst du aber nur dann, wenn sich dadurch die Leistungen, die du beziehst, verringern. Beabsichtigst du mehr zu bekommen, so wirst du keine Zustimmung erhalten.

Ist die Höhe des Arbeitslosengeldes von der Steuerklasse abhängig?

Arbeitslos: Steuerklasse wechseln? VdK erklärt welche Steuerklassenkombination mit dem Partner sinnvoll ist Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt von der Höhe des Verdienstes sowie von der Steuerklasse des Arbeitsnehmers ab. Wer bereits im Dezember weiß, dass er im nächsten Jahr arbeitslos sein wird, sollte unter bestimmten Umständen die Steuerklasse wechseln.

Bei Arbeitslosigkeit kann sich die Überprüfung der Steuerklasse lohnen. | © Tim Reckmann/pixelio.de Der Nettobetrag des Lohns wird von der zu Jahresbeginn zugeordneten Lohnsteuerklasse bestimmt. Deshalb hängt von der Steuerklasse auch die Höhe des Arbeitslosengeldes ab. Grundsätzlich kann innerhalb eines Kalenderjahres bis zum 30.

November die Steuerklassenkombination unter Ehegatten oder Lebenspartner gewechselt werden. Wer im laufenden Kalenderjahr arbeitslos wird und Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, für den ist der Steuerklassenwechsel nicht immer mit einem direkten Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld verbunden.

  • Denn die Agentur für Arbeit geht bei der Berechnung der Arbeitslosengeldhöhe von der am 1.
  • Januar des jeweiligen Jahres gültigen Steuerklassenkombination aus.
  • Wenn also bereits am Ende des Jahres abzusehen ist, dass einer der Ehegatten oder Lebenspartner im darauffolgenden Jahr arbeitslos wird, können die Ehegatten die Steuerklasse vor Beginn des neuen Jahres wechseln, um ein höheres Arbeitslosengeld zu erhalten: zum Beispiel aus der Kombination „Steuerklasse III/V » in die „Kombination IV/IV » oder die Kombination „Steuerklasse IV mit Faktor ».

Die Steuer, die der Ehegatte oder Lebenspartner durch den Wechsel eventuell zu viel entrichtet, wird vom Finanzamt zurückerstattet.

Kann ich mich arbeitslos melden wenn mein Mann arbeitet?

Anrechnung von Einkünften – Wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten, können Sie mit einem Nebenjob etwas dazuverdienen – bis zu einem Freibetrag von 165 Euro im Monat. Verdienen Sie durch Ihren Nebenjob mehr, wird der Teil Ihres Einkommens, der über dem Freibetrag liegt, auf Ihr Arbeitslosengeld angerechnet – das heißt, Ihr Arbeitslosengeld wird gekürzt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Nebenjob und Arbeitslosengeld, Wichtig: Hinweis : Die Bescheinigung über Ihr Nebeneinkommen für die Bundesagentur für Arbeit, muss Ihr Arbeitgeber online über das BEA-Verfahren übermitteln! Weitere Informationen für Ihren Arbeitgeber finden Sie auf der Seite Bescheinigungen online übermitteln mit BEA,

Einkünfte wie zum Beispiel Mieteinnahmen und Zinsen werden nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Das Einkommen Ihrer Partnerin oder Ihres Partners ist für Ihr Arbeitslosengeld ebenfalls unerheblich.

Welche Steuerklasse hat ein verheirateter Alleinverdiener?

Steuerklassen I bis VI im Jahr 2023 in der Tabelle –

Lohnsteuerklasse gilt für.
Steuerklasse 1 Ledige, Verwitwete oder Geschiedene ohne Kinder oder aber Verheiratete, die in Trennung leben
Steuerklasse 2 Alleinerziehende, Ledige, Verwitwete oder Geschiedene mit Kindern, die Anspruch auf Entlastung haben
Steuerklasse 3 verheiratete Alleinverdiener oder Doppelverdiener, bei dem der Partner auf Antrag die Steuerklasse V hat
Steuerklasse 4 verheiratete Doppelverdiener
Steuerklasse 5 Partner, die diese Steuerklasse beantragt haben – (siehe Steuerklasse III)
Steuerklasse 6 Personen mit zusätzlicher Lohnsteuerkarte für ein weiteres Dienstverhältnis. Teuerste Steuerklasse, keine Freibeträge

Mehr: Kirchensteuer – Gott auf der Gehaltsabrechnung Dieser Artikel erschien bereits am 18.02.2020. Der Artikel wurde erneut geprüft und mit leichten Anpassungen aktualisiert.

Welche Steuerklasse wenn man keine Steuern zahlt?

Die Steuerklasse 4 mit Faktor ermöglicht in vielen Fällen, dass keine Steuern nachgezahlt werden müssen. Das Finanzamt berechnet für das Steuerjahr die voraussichtliche Steuerschuld und behält die Lohnsteuer jeden Monat automatisch ein. Dadurch wird der Splittingvorteil schon während des Jahres genutzt.

Wie viel Steuern zahlen Arbeitslose?

Muss das Arbeitslosengeld in der Steuererklärung angegeben werden? > Arbeitslosengeld in der Steuererklärung Das Arbeitslosengeld sowie das Teilarbeitslosengeld gehören gem. § 3 Nr.2a des Einkommensteuergesetzes zu den steuerfreien Einnahmen und unterliegen damit nicht der Einkommensteuer. Obwohl das Arbeitslosengeld bzw. das Teilarbeitslosengeld an sich nicht steuerpflichtig ist, wird es zur Berechnung des persönlichen Steuersatzes, der auf das steuerpflichtige Einkommen angewandt wird, herangezogen. Das Arbeitslosengeld und Teilarbeitslosengeld unterliegt somit dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Dies hat insbesondere Auswirkungen, wenn neben dem Arbeitslosengeld noch andere Einkünfte erzielt werden. Das Arbeitslosengeld muss in der Einkommensteuererklärung im Mantelbogen unter den Entgeltersatzleistungen angegeben werden. Beachten Sie heirbei, dass Sie von der Agentur für Arbeit mehrere Bescheinigungen erhalten. Eine Bescheinigung ist für die Rentenversicherung, eine andere Bescheinigung für das Finanzamt (normalerweise mit dem niedrigeren Betrag). Seit einigen Jahren überträgt die Agentur für Arbeit die entsprechenden Beträge elektronisch an das Finanzamt.

See also:  Wieviel Darf Ein Hartz 4 EmpfäNger Dazu Verdienen?

Wie viel Arbeitslosengeld bei 2500 Brutto?

Arbeitslosengeldrechner und praktische Beispiele – Falls Sie die Berechnung Ihres Arbeitslosengeldanspruchs nicht selbst vornehmen möchten, aber sich auch nicht erst vom Amtsbescheid überraschen lassen wollen, empfehlen wir einen Arbeitslosengeldrechner aus dem Internet.

  1. Arbeitslosengeldrechner der Arbeitsagentur Die Agentur für Arbeit stellt Ihnen online einen Arbeitslosengeldrechner zur Verfügung.
  2. Dort können Sie die Höhe des Ihnen zustehenden Arbeitslosengeldes schnell und bequem ermitteln.
  3. Zur Veranschaulichung sind nachfolgend einige Beispiele aus diesem Arbeitslosengeldrechner aufgelistet.

Alle Angaben sind rein fiktiv und bilden lediglich Näherungswerte ab. Sie dienen nur der beispielhaften Darstellung der Berechnung des Arbeitslosengeldes. Arbeitslosengeldrechner Beispiel 1 Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer aus den neuen Bundesländern, alleinerziehend mit Kind, Steuerklasse 2 Arbeitslosengeldrechner Beispiel 2 Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer aus den alten Bundesländern, ledig und kinderlos, Steuerklasse 1 Arbeitslosengeldrechner Beispiel 3 Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer aus den alten Bundesländern, verheiratet mit Kind, Steuerklasse 3 Kurz und knapp: Arbeitslosengeldrechner Ein Arbeitslosengeldrechner hilft Ihnen bei der Berechnung Ihres zu erwartenden Arbeitslosengeldes I.

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage Ihres durchschnittlichen Bruttoentgelts in den vergangenen zwölf Monaten. Hinzu kommen Faktoren wie Steuerklasse und Arbeitsort. Abzüglich einer Abgabenpauschale erhalten Sie das sogenannte Leistungsentgelt. Davon erhalten Sie 60 Prozent bzw. mit Kindern 67 Prozent als Arbeitslosengeld I.

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Wie viel Geld darf ein Arbeitsloser auf dem Konto haben?

Welches Vermögen ist unantastbar? – Kurz und knapp: Bürgergeld Schonvermögen – Im ersten Jahr nach Ihrem Bürgergeld-Antrag, in der sogenannten Karenzzeit, dürfen Sie ein Vermögen von bis zu 40.000€ besitzen, jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft darf bis zu 15.000€ Schonvermögen haben.

Im zweiten Jahr sind es maximal 15.000€ Schonvermögen pro Person. Sie können das Schonvermögen in der Karenzzeit nutzen, um sich beispielsweise mit einer beruflichen Weiterbildung auf den (Wieder-)Einstieg in die Erwerbstätigkeit vorzubereiten. Unsere Career Consultants beraten Sie dazu gerne in einem unverbindliche Perspektivgespräch.

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Ist es strafbar wenn man sich nicht arbeitslos meldet?

30. August 2018 Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsverhältnis müssen sich drei Monate vor Auslaufen des Vertrags arbeitslos melden. Andernfalls kann die Arbeitsagentur beim Arbeitslosengeld eine einwöchige Sperrzeit festsetzen, bekräftigte das Bundessozialgericht. © Bundesagentur für Arbeit « > © Bundesagentur für Arbeit Für wen absehbar ist, dass sein Arbeitsvertrag ausläuft, muss sich drei Monate vor diesem Zeitpunkt bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, Wer dies versäumt, riskiert, dass die Arbeitsagentur beim Arbeitslosengeld eine einwöchige Sperrzeit festsetzen, bekräftigte am 30.

August 2018 das Bundessozialgericht ( BSG ) in Kassel (Az.: B 11 AL 2/18 R). Danach ist die Regelung nicht unverhältnismäßig und auch sonst verfassungsgemäß. Der Kläger aus Niedersachsen hatte einen befristeten Arbeitsvertrag bis Ende Juni 2014. Ein Monat vorher, am 30. Mai 2014, meldete er sich arbeitslos.

Die Arbeitsagentur bewilligte Arbeitslosengeld nicht nahtlos ab Anfang Juli, sondern erst nach einer einwöchigen Sperrzeit ab 8. Juli 2014. Die dagegen gerichtete Klage blieb durch alle Instanzen ohne Erfolg. Die Sperrzeit entspreche den gesetzlichen Vorgaben, urteilte das BSG.

Wie viel Prozent Arbeitslosengeld bekomme ich wenn ich verheiratet bin?

Wie viel Arbeitslosengeld Sie bekommen – Die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes ist von vielen Faktoren abhängig. Die folgende Berechnung ist darum vereinfacht: Die Grundlage, auf der Ihr Arbeitslosengeld berechnet wird, ist Ihr Brutto-Arbeitsentgelt (Gehalt) der vergangenen 12 Monate.

Dabei wird nur der Teil Ihres Arbeitsentgelts berücksichtigt, der beitragspflichtig in der Arbeitslosenversicherung war (also zum Beispiel kein Minijob) und beim Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis abgerechnet war. Indem der Betrag durch 365 geteilt wird, wird das Brutto-Arbeitsentgelt pro Tag ermittelt.

Es wird als Bemessungsentgelt bezeichnet. Davon werden rein rechnerisch die Lohnsteuer, gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag und ein Pauschalbetrag für die Sozialversicherung in Höhe von 20 Prozent abgezogen. Das Ergebnis ist Ihr Netto-Entgelt pro Tag, das als Leistungsentgelt bezeichnet wird.60 Prozent des Leistungsentgelts sind der Betrag, den Sie als Arbeitslosengeld pro Tag erhalten.

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Welche Steuerklasse bei lohnersatzleistung?

Zu 90 Prozent Frauen betroffen : Lohnsteuerklasse V reduziert Anspruch auf Lohnersatzleistungen drastisch – beim Krankengeld um bis zu 700 Euro monatlich – 23.07.2020 Beschäftigte, die ihr Einkommen nach Lohnsteuerklasse V versteuern, verlieren beim Bezug von Krankengeld, Arbeitslosengeld I und Elterngeld schnell mehrere hundert Euro monatlich im Vergleich zu Personen mit gleichem Bruttoeinkommen und Lohnsteuerklasse III.

Besonders groß ist der Rückstand beim Krankengeld: maximal 697 Euro weniger gibt es im Monat, obwohl ebenso viel an Sozialbeiträgen gezahlt wurde, zeigen Berechnungen in einer neuen, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie. Das liegt daran, dass diese Lohnersatzleistungen, wie auch das Kurzarbeitergeld, anhand des Nettoeinkommens berechnet werden und in der Lohnsteuerklasse V überproportional hohe Steuerabzüge das Netto reduzieren.

Da in dieser Lohnsteuerklasse sowohl bei der Berechnung des Nettoeinkommens, als auch beim Bezug von Lohnersatzleistungen zu rund 90 Prozent verheiratete Frauen sind, stellen diese Steuerregelungen nach Einschätzung der Studienautorinnen Dr. Ulrike Spangenberg, Prof.

Dr. Gisela Färber und Corinna Späth eine mittelbare Geschlechterdiskriminierung dar und verstoßen gegen den Artikel 3 des Grundgesetzes. Nach Analyse der Juristin und der beiden Finanzwissenschaftlerinnen verletzen Detailregelungen beim Elterngeld zudem auch den in Artikel 6 GG gebotenen besonderen Schutz der Familie, weil sie unverheiratete Eltern und Alleinerziehende benachteiligen.

Die Forscherinnen vom Institut für gleichstellungsorientierte Prozesse und Strategien in Berlin und von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer skizzieren Optionen für eine Reform, die die vor allem Frauen treffenden Benachteiligungen in Bezug auf die Höhe des Nettoeinkommens und die Höhe von Lohnersatzleistungen beenden würde.

Umgekehrt würden die bislang nach Klasse III besteuerten Personen – meist die Ehemänner – beim Nettoeinkommen und beim Anspruch auf Lohnersatzleistungen weniger Geld erhalten als bisher. Muss diese Person Lohnersatzleistungen beziehen, könnte sich dadurch auch das Gesamteinkommen des Haushalts reduzieren.

Diese Einkommensverluste ließen sich, so die Forscherinnen, aber durch eine Anhebung der Lohnersatzraten für alle Beschäftigten kompensieren – unabhängig von Geschlecht oder Familienstand. Bei vielen verheirateten Paaren versteuert die Person mit dem höheren Bruttoeinkommen – meist der Ehemann – nach Steuerklasse III, die Ehefrau ist häufig in Steuerklasse V.

Der finanzielle Vorteil des Ehegattensplittings fällt dann bei der Person in Steuerklasse III an, weil hier unter anderem die gemeinsamen Grundfreibeträge angerechnet werden. Die Person in Steuerklasse III erzielt demzufolge ein höheres monatliches Nettoeinkommen als eine ledige Person mit gleichem Bruttoeinkommen.

Demgegenüber zahlt die Person in Lohnsteuerklasse V nicht nur im Verhältnis zu Ledigen deutlich höhere Lohnsteuern und erhält entsprechend weniger netto ausbezahlt. Sie trägt auch einen Teil der Lohnsteuer in Steuerklasse III mit. Die Person in Steuerklasse V „überzahlt » also bei der Lohnsteuer, während die Person in III „unterzahlt ».

Schaut man auf das Netto-Gesamteinkommen des Paares, ist es durch das Splitting fast immer höher als das von zwei Unverheirateten. Allerdings bei deutlicher individueller Unwucht: „Die Vorteile der Steuerklassenkombination III/V für das monatliche Haushaltseinkommen werden durch Nachteile zulasten von Frauen erkauft », schreiben Spangenberg, Färber und Späth.

Einen rechtlichen Anspruch, dass die Person in Lohnsteuerklasse III den finanziellen Vorteil teilt, gibt es nur dann, so der Bundesgerichtshof, wenn die Eheleute ausdrücklich vereinbaren, dass die zu viel gezahlte Lohnsteuer oder der Verlust bei den Lohnersatzleistungen eheintern ausgeglichen wird.

  1. Gleich viel in die Sozialkassen bezahlt, trotzdem bis zu 697 Euro weniger Anspruch Besonders drastisch wirken sich die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Steuerklassen beim Bezug von Lohnersatzleistungen aus.
  2. Denn die werden meist als prozentualer Anteil vom individuellen Nettoeinkommen berechnet.

Eigentlich ein übersichtliches, pragmatisches Verfahren. In Kombination mit den Steuerklassen III und V führt es allerdings zu erheblichen finanziellen Ungleichheiten, die faktisch meistens Frauen benachteiligen. Für Krankengeld, Arbeitslosengeld I und Elterngeld haben die Wissenschaftlerinnen die Effekte beispielhaft berechnet.

Beim Krankengeld ist die Differenz am größten bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5000 Euro. Eine Person in Lohnsteuerklasse III erhält ein Netto-Krankengeld von 2682 Euro, in Steuerklasse V sind es hingegen nur 1985 Euro monatlich, also 697 Euro weniger. Das entspricht einem Unterschied von 26 Prozent. Ähnlich groß ist die prozentuale Differenz durchgängig ab einem Monatsbrutto von 2500 Euro. Am geringsten ist der relative Unterschied mit je sechs Prozent bei geringen Beispieleinkommen von rund 830 Euro brutto im Monat und bei hohen von knapp 6700 Euro. Um maximal 635 Euro unterscheiden sich die monatlichen Zahlungen beim Arbeitslosengeld I. Soviel weniger erhalten Beschäftigte mit Steuerklasse V bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 6700 Euro im Vergleich zur Steuerklasse III. Das entspricht einer Differenz von 26 Prozent. Sogar 27 Prozent beträgt der relative Abstand bei einem Bruttoeinkommen zwischen 2500 und 5000 Euro monatlich. Und selbst bei niedrigen Bruttoeinkommen liegen die Ansprüche mit unterschiedlichen Steuerklassen noch um mindestens 12 Prozent auseinander. Auch beim Elterngeld macht die Lohnsteuerklasse V einen deutlichen Unterschied. Hier ergibt sich die maximale Differenz bei einem Bruttoeinkommen von knapp 4200 Euro monatlich. Eine Person in Klasse III erhält 1789 Euro monatlich, während es in Steuerklasse V nur 1292 Euro gibt und damit 497 Euro weniger. Das entspricht einer relativen Differenz von 28 Prozent. Sogar 29 Prozent beträgt der Abstand bei einem Monatsbrutto von 2500 Euro. Anders als bei Kranken- oder Arbeitslosengeld hat die Person in Klasse V, also meist die werdende Mutter, die Möglichkeit, kurzfristig noch in Lohnsteuerklasse III zu wechseln und so ein höheres Elterngeld zu beziehen. Das gilt allerdings nur bei verheirateten Paaren, weshalb die Expertinnen hier eine verfassungswidrige Benachteiligung von Alleinerziehenden und Eltern ohne Trauschein attestieren.

See also:  Welche Steuerklasse Wenn Ehefrau Erwerbsminderungsrente Bekommt?

Mittelbare Diskriminierung trotz geschlechtsneutraler Formulierungen im Gesetz Grundsätzlich sind die entsprechenden Steuergesetze natürlich geschlechtsneutral formuliert, keine Regelung „zwingt » Verheiratete dazu, dass der Mann in Steuerklasse III versteuert und die Frau in Klasse V.

  • Es gibt mit der Lohnsteuerklasse IV für beide oder dem so genannten Faktorverfahren sogar längst eine Alternative, die die Unwucht minimiert.
  • Doch viele Paare bleiben bei der traditionellen Aufteilung, auch weil das Steuersystem entsprechende Anreize setzt.
  • Denn Paare mit den Lohnsteuerklassen III/V haben zwar bei der endgültigen Berechnung der Jahreseinkommensteuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung keinen größeren Splittingeffekt, wohl aber einen Zeitvorteil.

Denn anders als bei IV/IV oder beim Faktorverfahren sind ihre unterjährig laufenden monatlichen Abzüge meist zu niedrig angesetzt. Das führt zwar zu Steuernachforderungen des Finanzamtes, diese fallen aber frühestens ein Jahr später bei der Einkommensteuererklärung an.

Zudem ist das Faktorverfahren für die Steuerzahlenden bislang bürokratisch aufwendiger. Wer die Lohnsteuerklassen IV/IV ohne Faktor wählt, kann den Splittingvorteil sogar erst nachträglich über den Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen. Unter dem Strich seien die Regelungen zu den Steuerklassen III/V nicht mit der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes vereinbar, betonen die Juristin Spangenberg, die Finanzwissenschaftlerin Färber und die Verwaltungswissenschaftlerin Späth.

Denn auch geschlechtsneutral formulierte Regelungen könnten „diskriminierend sein, wenn sie sich faktisch, das heißt in der gesellschaftlichen Realität, zum Nachteil von Frauen auswirken. » Und das stehe außer Zweifel, insbesondere beim Bezug von Lohnersatzleistungen: Im Jahr 2015 waren 93 Prozent der Personen mit einer Ersatzleistung und Steuerklasse V Frauen.

Im Vergleich zum Prozentsatz von Frauen in Steuerklasse III bei der Berechnung des Nettoeinkommens (21 Prozent) ist der Prozentsatz in Steuerklasse III beim Bezug von Lohnersatzleistungen mit 43 Prozent zwar relativ hoch. Das liegt aber vor allem an den Wechselmöglichkeiten beim Elterngeld. Beim Arbeitslosen- oder Krankengeld gilt der Wechsel von V zu III in der Regel als rechtsmissbräuchlich.

Steuerklasse IV für beide Partner und finanzielle Flankierung Als Reformoption für die Berechnung des monatlichen Nettoeinkommens sehen die Wissenschaftlerinnen die Abschaffung von Steuerklasse V. Die bestehende Alternative, Steuerklasse IV oder das Faktorverfahren für beide Eheleute, würde die „geschlechtsbezogenen Nachteile bei der Berechnung der Lohnsteuer beseitigen ».

Der finanzielle Vorteil des Ehegattensplittings bliebe für das Paar erhalten, er würde aber annähernd gleich aufgeteilt. Für die Lohnersatzleistungen schlagen die Wissenschaftlerinnen generell die Berechnung anhand der Steuerklasse IV vor, um nicht nur die Nachteile der Steuerklasse V, sondern auch die Benachteiligung von Alleinerziehenden und anderen nicht verheirateten Eltern zu beseitigen.

Im Beispielfall mit 5000 Euro monatlichem Bruttoeinkommen hätte jeder Partner und jede Partnerin dann Anspruch etwa auf das gleiche Krankengeld in Höhe von 2355 Euro. Die Reformoptionen gewährleisten, dass Lohnsteuer, Nettoeinkommen und Lohnersatzleistungen auch innerhalb der Ehe gerecht aufgeteilt sind und der Höhe nach dem individuellen Bruttoeinkommen entsprechen, betonen die Forscherinnen.

Sie weisen allerdings auch darauf hin, dass es bei der Reform ohne weitere Flankierung „Verlierer » geben würde. Wer bislang nach Lohnsteuerklasse III versteuert, würde mit Steuerklasse IV einen Teil der bisherigen individuellen Vorteile beim Nettoeinkommen einbüßen. Im Fall, dass dieser Partner künftig auf – entsprechend niedrigere – Lohnersatzleistungen angewiesen ist, könnte das auch das Haushaltseinkommen des Paares insgesamt reduzieren.

Um solche Effekte zu kompensieren, könnten die Lohnersatzraten für alle Beschäftigten angehoben werden, schreiben die Wissenschaftlerinnen. Weitere Informationen: